Berufsbildende Schule Bingen



Berufsoberschule II - Wirtschaft

Information über den Bildungsgang
Berufsoberschule II 
Fachrichtung Wirtschaft

I Allgemeines

  1. Die   Berufsoberschule II  (BO II)  führt  zur fachgebundenen oder - bei Nachweis hinreichender Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache - zur Allgemeinen Hochschulreife.
  2. Der einjährige Bildungsgang wird in Vollzeitunterricht geführt.

II Aufnahmevoraussetzung

In die Berufsoberschule II (BO II) kann aufgenommen werden, wer den erfolgreichen Abschluss der Fachoberschule oder eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und die Fachhochschulreife oder einen gleichwertigen Bildungsstand hat und bisher höchstens einmal an einer Prüfung zum Erwerb der fachgebundenen oder der allgemeinen Hochschulreife ohne Erfolg teilgenommen hat. Die berufliche Vorbildung oder die besuchte Fachrichtung der Fachoberschule muss in der Regel der jeweiligen Fachrichtung der Berufsoberschule II entsprechen.

III Lernmittel

Die erforderlichen Lernmittel (Bücher usw.) müssen von den Schülerinnen und Schülern bzw. den Sorgeberechtigten gekauft werden.
Für die finanziellen Förderungsmaßnahmen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

IV Stundentafel

UNTERRICHTSFÄCHER

Wochenstunden

Pflichtfächer

 

Deutsch / Kommunikation (K)

4

Englisch (K)

6

Mathematik (K)

6

BWL/Informationsverarbeitung (K)

6

Rechnungswesen (K)

3

Religion/Ethik (G)

2

Sozialkunde (G)

2

Sport (G)

2

Chemie oder Physik (G)

2

Zwischensumme

33

2. Fremdsprache (G)
(Zusatzqualifizierender Unterricht zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife)

(4)

Summe mit 2. Fremdsprache

37

                    (K) = Kernfach                     (G) = Grundfach

 

V Abschluss

Die Berufsoberschule II  schließt mit einer Prüfung zur Erlangung der fachgebundenen oder der Allgemeinen Hochschulreife ab. Die Prüfung wird am Ende des zweiten Schulhalbjahres durchgeführt. Sie gliedert sich in eine schriftliche und eine mündliche Prüfung

VI Weiterbildungsmöglichkeiten

Der erfolgreiche Abschluss der Berufsoberschule II  berechtigt zum Studium einschlägiger Studiengänge an wissenschaftlichen Hochschulen oder Gesamthochschulen. Wer zusätzlich die Voraussetzungen bezüglich der zweiten Fremdsprache erfüllt, ist zum Studium aller Studiengänge an wissenschaftlichen Hochschulen oder Gesamthochschulen berechtigt.

VII Aufnahmeverfahren

Der Aufnahmenantrag muss mit den geforderten beglaubigten Nachweisen bis zum  1. März eines jeden Jahres eingegangen sein. Dem Aufnahmeantrag muss ein Lebenslauf mit Lichtbild beigefügt werden.

Aufnahmeanträge gibt es im Sekretariat oder hier zum selbst ausdrucken:

zum Formular

Gibt es mehr Bewerber als Schulplätze, so erfolgt die Vergabe nach einem Antrags- und Vergabeverfahren.

VIII Infos

Weitere Auskünfte erteilt das Sekretariat der Berufsbildenden Schule Bingen.