Berufsbildende Schule Bingen



Corona-Fahrplan ab Montag, 2. Mai

01.05.2022
Ab Montag, 2. Mai gelten folgende Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen an den Schulen in Rheinland-Pfalz:

Absonderung
- Nach der neuen Absonderungsverordnung gilt für infizierte Personen eine Absonderungspflicht von fünf Tagen, wobei in den letzten 48 Stunden vor Beendigung der Absonderung keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorgelegen haben dürfen; die Absonderung endet spätestens nach Ablauf von zehn Tagen. Eine Freitestung ist nicht mehr vorgesehen.
- Kontaktpersonen und Hausstandsangehörige sind nicht mehr quarantänepflichtig. Dies betrifft nicht nur die Personengruppe der Kinder und Jugendlichen, sondern alle Personen.

Testungen und Maskentragen
- Zum 2. Mai entfallen die zweimaligen anlasslosen Testungen, die bisher übergangsweise noch auf freiwilliger Basis stattfanden.

- Künftig müssen sich nur noch infizierte Personen absondern. Für Kontaktpersonen gilt keine Quarantänepflicht mehr. Dementsprechend entfallen auch die 5-Tages-Testungen für Kontaktpersonen, die durch positive Selbsttestergebnisse ausgelöst wurden.

- Das Testkonzept „Einsatz von Antigen-Schnelltests an Schulen in Rheinland-Pfalz“ wird dementsprechend aufgehoben.

- Mit der letzten Lieferung wurden knapp vier Millionen Tests an die Schulen ausgegeben – diese Restbestände können auf freiwilliger Basis und in eigener Verantwortung aufgebraucht werden. Darüber hinaus können auch die Masken freiwillig weiter getragen werden.

Weitere Infos: https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/schule/

 

 

Corona-Fahrplan ab Montag, 4. April

Aufgrund der Änderungen im Infektionsschutzgesetz des Bundes gelten ab dem 4. April 2022 bis einschließlich der Woche nach den Osterferien folgende Regelungen:

- Die Maskenpflicht in allen Schulen entfällt sowohl während des Unterrichts als auch im Schulgebäude. Selbstverständlich kann auf freiwilliger Basis weiterhin Maske getragen werden.

- Die verpflichtenden Testungen für die Teilnahme am Präsenzunterricht entfallen. In einer Übergangsphase werden für Schülerinnen und Schüler sowie das in Schulen tätige Personal unabhängig vom jeweiligen Immunstatus (geimpft, genesen) noch bis zum 29. April 2022 zwei Tests pro Woche für freiwillige anlasslose Testungen zur Verfügung gestellt. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern ist vor der Testung eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten erforderlich (Vordruck unter corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/schule/dokumente-schule).

- Die verpflichtenden anlassbezogenen 5-Tages-Testungen im Falle einer Infektion in einer Klasse oder Lerngruppe werden bis zum 29. April 2022 fortgeführt. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus dem angepassten Testkonzept.

- Nachdem der Bund die bisherigen Regelungen des § 28b IfSG aufgehoben hat, sind die 3G-Regelungen für das Personal mit Wirkung vom 20. März 2022 entfallen, und damit auch die Testverpflichtung und die Verpflichtung zum Nachweis des Immunstatus des Personals.

- Der Hygieneplan-Corona wurde angesichts des Wegfalls einiger bundesgesetzlicher Regelungen (z. B. Maskenpflicht, Abstandsgebot, Zutrittsbeschränkun-gen) angepasst. Download externer Link folgthier .

Corona-Fahrplan ab 14. März 2022

Das Bildungsministerium hat einen "Corona-Fahrplan" bekannt gegeben, der ab Montag, 14. März gilt (s. Abbildung unten).

- Den neuen Hygieneplan Corona (16. Fassung, gültig ab 14.03.22) können Sie externer Link folgthier einsehen.

- Weitere Dokumente wie z.B. ein Elternschreiben der Bildungsministerin, finden Sie externer Link folgthier .

 

Neuer Hygieneplan Corona und neue Quarantäneregelung (Absonderungsverordnung) ab 31. Januar 2022 in Kraft

31.01.2022
Gemäß den neuen Regelungen müssen sich ab sofort nur noch infizierte Schüler und Lehrkräfte an Schulen in Absonderung (= Quarantäne) begeben. Die Schüler aus dem Umkreis der infizierten Person müssen nicht mehr in Quarantäne, sondern nehmen an einer 5-tägigen Testpflicht teil.

Sitzpläne, die bisher zur Dokumentation und Nachverfolgung von Kontakten in einer Klasse erstellt werden mussten, sind nicht mehr erforderlich.

Standardmäßig wird in Klassen ab sofort 3mal in der Woche getestet (bisher 2mal).

Geimpfte und genesene Schüler dürfen an allen Schnelltests in den Schulen freiwillig teilnehmen. Bei Minderjährigen ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten erforderlich.

In begründeten Einzelfällen kann das Gesundheitsamt weitergehende Maßnahmen anordnen.

Ein Elternschreiben des Bildungsministeriums zu den neuen Regelungen können Sie hier herunterladen:
corona.rlp.de/fileadmin/corona/Schule/31_01_15._Hygieneplan/EPoS-Schulschreiben_15._Aktualisierung_des_Hygieneplans.pdf

Alle neuen Regelungen finden Sie externer Link folgthier

Neuer Hygieneplan Corona und Testpflicht an fünf aufeinander folgenden Tagen

14.01.2022
- Ab sofort gilt der neue Hygieneplan Corona (14. Fassung).

- Tritt eine Infektion mit dem Coronavirus in Schulen auf, besteht für die Schülerinnen und Schüler innerhalb der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe, in der die Infektion aufgetreten ist, sowie deren Lehrkräfte eine Absonderungspflicht.
Welche Personen von der Absonderung betroffen sind, legt das Gesundheitsamt in Abstimmung mit der Schule fest.
Ausnahmen von der Absonderungspflicht sind für geboosterte, geimpfte und genesene Personen möglich. Alle anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Klassen- oder Lerngruppe müssen sich im Regelfall nicht absondern. Sie müssen sich stattdessen für den Zeitraum von fünf aufeinanderfolgenden Schultagen täglich mittels Selbsttest testen sowie eine Maske am Platz tragen. Die Testpflicht gilt dabei nicht für geimpfte und genesene Personen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, freiwillig an einer anlassbezogenen 5-Tages-Testung teilzunehmen.

- Für den Sportunterricht gelten besondere Bedingungen.

Alle neuen Regelungen finden Sie externer Link folgthier

Neue Corona-Regeln ab 6. Dezember 2021

06.12.2021
- Ab sofort gilt der neue Hygieneplan Corona (13. Fassung).
- Tritt eine Infektion mit dem Coronavirus in Schulen auf, besteht für die Schülerinnen und Schüler innerhalb der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe, in der die Infektion aufgetreten ist, sowie deren Lehrkräfte nur bei einer eigenen Infektion eine Absonderungspflicht. Alle anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Klassen- oder Lerngruppe müssen sich im Regelfall nicht absondern. Sie müssen sich stattdessen für den Zeitraum von fünf aufeinanderfolgenden Schultagen täglich mittels Selbsttest testen sowie eine Maske am Platz tragen. Die Testpflicht gilt dabei nicht für geimpfte und genesene Personen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, freiwillig an einer anlassbezogenen 5-Tages-Testung teilzunehmen.
- Für den Sportunterricht gelten besondere Bedingungen.

Alle neuen Regelungen finden Sie externer Link folgthier

Ab sofort: Wieder zwei Schnelltests pro Woche und Maskenpflicht am Platz

22.11.2021
Die Politik ist derzeit dabei, das Infektionsschutzgesetz, die Corona-Bekämpfungsverordnung und die Hygiene- und Infektionsschutzregelungen zu überarbeiten und an die aktuelle Lage anzupassen.

Dies bedeutet ab der Kalenderwoche KW 47 konkret, dass wieder zweimal pro Woche an unserer Schule getestet wird: Für Teilzeit-Berufsschulklassen also an jedem ihrer Berufsschultage, für Vollzeit-Klassen immer montags und mittwochs oder nach individueller Absprache mit der Schulleitung.

Darüberhinaus gilt in Warnstufe 2, die in unserem Landkreis erreicht wurde: Ab sofort müssen die Schutzmasken auch durchgängig am Platz im Unterrichtsraum getragen werden.

Ausnahmen von der Maskenpflicht gibt es u.a. beim Sport, beim Essen und Trinken sowie bei Prüfungen und Kursarbeiten.

Nach den Herbstferien: Corona-Schnelltests gehen zunächst unverändert weiter

18.10.2021
Auf der Seite des Bildungsministeriums heißt es unter: https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/schule/

"Der Präsenzbetrieb an Schulen erfolgt entlang erprobter Hygienekonzepte und auch die regelmäßigen Corona-Tests leisten einen wichtigen Beitrag zum sicheren Schulbetrieb. Daher werden die Testungen auch nach den Herbstferien fortgeführt: In den ersten beiden Wochen finden zwei Testungen pro Woche statt.
Danach werden die Schülerinnen und Schüler einmal pro Woche getestet, und zwar jeden Montag. An den Berufsbildenden Schulen wird der Test an dem Tag stattfinden, an dem die Schülerinnen und Schüler das erste Mal wieder in der Schule sind."

Der Besuch des Impfbusses am 6. Oktober 2021 an der BBS Bingen

Am 6. Oktober 2021 war der Impfbus zu Gast an der BBS Bingen. Schülerinnen und Schüler hatten die Möglichkeit sich gegen das Coronavirus direkt vor Ort impfen zu lassen. Begleitet wurde die Impfaktion durch einen Besuch von Ministerin Dr. Stefanie Hubig und Landes-Impfkoordinator Daniel Stich, die großes Interesse an der Organisation und Durchführung der Aktion zeigten. Dabei wurden Frau Dr. Hubig und Herr Stich von unserer kommissarischen Schulleiterin Fr. Alexandra Land sowie den Vertretern des Schulleitungsteams Herr Bernhard Bohrer und Herr Martin Lützenkirchen begleitet.

Im Rahmen der gelungenen Impfaktion wurden am Mittwoch nach Angaben von Herrn Klaus Michel, Leiter des Impfbusteams, insgesamt mehr als 180 Impfungen vorgenommen. Wir freuen uns, dass das Angebot von den Schülerinnen und Schülern rege angenommen und die Impfaktion sehr erfolgreich war.

Für die Zweitimpfung kann jede/r Interessierte/r unter externer Link folgtcorona.rlp.de/de/impfen/informationen-zur-corona-impfung-in-rheinland-pfalz/ die Tourdaten des Impfbusses einsehen.

Bilder der gelundenen Impfaktion:

 

 

Der Impfbus kommt am 6. Oktober an die BBS Bingen - Bildungsministerin Dr. Hubig ist auch dabei

26.09.2021
Der Impfbus kommt am Mittwoch, 6. Oktober an die BBS Bingen. Im Rahmen der externer Link folgtlandesweiten Impfkampagne wird dabei auch Bildungsministerin Dr. Hubig die Schule besuchen.

Zwischen 8 und 16 Uhr haben Interessierte die Möglichkeit, sich direkt im Bus mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer (gilt für 12 bis 17-jährige) impfen zu lassen. Volljährige können zwischen den Impfstoffen von Biontech/Pfizer oder Johnson & Johnson wählen.

Bei der Impfung von Minderjährigen unter 16 Jahren muss grundsätzlich mindestens ein(e) Sorgeberechtigte(r) anwesend sein.
Im Alter von 16-17 Jahren ist eine Einverständniserklärung vorzulegen, die von einem/einer Sorgeberechtigten unterschrieben worden ist.

Das Alter muss in jedem Fall durch Ausweisdokumente nachgewiesen werden.

Der Impfbus wird auf dem städtischen Parkplatz direkt an der Ebene 3 der BBS Bingen (Zufahrt über die Straße "Am Mittelpfad") stehen.

Die Organisation der Einverständniserklärungen findet für die interessierten Schülerinnen und Schüler der BBS Bingen durch die Klassenleitungen statt. Schüler anderer Binger Schulen können ebenfalls zum Impfbus an die BBS kommen.

Fragen beantworten gerne Sekretariat und Schulleitung der BBS Bingen (Tel. 06721-13155 oder mail.jetzt kommt das (at)@das-hier-loeschen.bbs-bingen.de).

Neue Warnstufen für Maskenpflicht in Schulen

12.09.2021
Ab Montag, 13. September regelt ein neues System von 3 Warnstufen den Umfang der Maskenpflicht in den Schulen:


Ab der Warnstufe 1 sind in den Schulgebäuden grundsätzlich Masken zu tragen.

Einzelheiten regelt der neue Hygieneplan Corona (11. Fassung, gültig ab 13.09.2021).
Download und alle weiteren Infos dazu hier: https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/schule/

Welche Warnstufe aktuell für unseren Landkreis und damit unsere Schule gilt, erfahren Sie hier:
https://add.rlp.de/de/corona-schulen/

Zusammengefasst gilt für die Schulen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt (vgl. 11. Hygieneplan Corona):
Warnstufe 1: Grundsätzliche Maskenpflicht im Schulgebäude, nicht jedoch am Platz und im Freien.
Warnstufe 2: Maskenpflicht an den weiterführenden Schulen auch am Platz.
Warnstufe 3: Maskenpflicht an allen Schulen am Platz, allerdings nicht im Freien.

Ausnahmen von der Maskenpflicht gibt es u.a. beim Sport,
beim Essen und Trinken sowie bei Prüfungen und Kursarbeiten.

 

 

Schulstart 2021-22: Tests bleiben, Maskenpflicht auch wieder im Unterricht

29.08.2021
Zum Schulstart am 30. August bleibt es zunächst bei den Corona-Selbsttests, die zweimal wöchentlich durchgeführt werden. "Ausgenommen sind die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, die nachweislich vollständig geimpft oder genesen sind oder die zu Beginn des Schultages einen Testnachweis vorlegen können."  (https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/sicherer-start-ins-schuljahr-maskenpflicht-und-regelmaessiges-testen-1/)

Wichtig ist, dass die Maskenpflicht - zumindest bis 10. September - im gesamten Schulgebäude gilt, auch während des Unterrichts am Platz. Im Freien entfällt die Maskenpflicht. (Vgl. Hygieneplan Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz, 10. Fassung, gültig ab 30.08.2021, S. 5). https://corona.rlp.de/fileadmin/bm/Bildung/Corona/Schuljahr_2021/22/20210830_10._Hygieneplan_ohne_Markierung_der_AEnderungen.pdf

Natürlich gelten auch weiterhin die Abstands- und Lüftungsregeln (s. 10. Hygieneplan Corona):
- Grundsätzlich gilt für alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, der Mindestabstand von 1,50 m.
- In den Klassen- und Kursräumen sind feste Sitzordnungen einzuhalten. Eine frontale Sitzordnung ist zu bevorzugen.
- Auf Körperkontakt (Umarmungen, Händeschütteln, persönliche Berührungen) ist zu verzichten, sofern sich der Körperkontakt nicht zwingend aus unterrichtlichen, pädagogischen oder gesundheitlichen Notwendigkeiten wie z.B. bei Maßnahmen der Ersten Hilfe ergibt.
- Ausnahmen von der Maskenpflicht: soweit dies zur Nahrungsaufnahme (Essen und Trinken) erforderlich ist. Dabei ist der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten. Dies gilt auch durchgehend in der Mensa.
- Während der Pause im Freien kann die Maske abgelegt werden. Darüber hinaus kann eine Maskenpause eingelegt werden: wenn sich eine Person alleine in einem Raum aufhält, für einzelne Klassen/Gruppen im Freien nach Bedarf.

9. Hygieneplan Corona ab 21.06. - neue Regeln zur Maskenpflicht

19.06.2021
Mit dem neuen Hygieneplan Corona, der ab 21.06. gilt, wird die Maskenpflicht bei bestimmten Inzidenzzahlen gelockert.
Im neuen Hygieneplan heißt es u.a.: "Liegt in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen unter 35, so gilt die Maskenpflicht für alle Personen im gesamten Schulgebäude bis der Platz im Klassenraum, im Lehrerzimmer oder im Büro erreicht ist. Im Freien und während des Unterrichts am Platz besteht keine Verpflichtung, eine Maske zu tragen."

Hier geht es zum vollständigen, neuen Hygieneplan Corona.

Die aktuellen Inzidenzzahlen des Landkreises Mainz-Bingen finden Sie externer Link folgthier .

Wieder Präsenzunterricht ab Montag, 14. Juni - Neuer Hygieneplan Corona erschienen


13.06.2021
Ab Montag, 14.06. findet der Unterricht an unserer Schule wieder als Präsenzunterricht statt.

Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen sind bis auf Weiteres auch von vollständig geimpften und genesenen Personen zu beachten.
Als 
Prinzipien gelten unter anderem weiterhin:

  • Mindestabstand von 1,50 m einhalten
  • Feste Sitzordnung einhalten (Sitzpläne!)
  • Keine Durchmischung der Lerngruppen
  • Maskenpflicht mit medizinischer Maske oder FFP2-Maske für alle Personen auf dem Schulgelände (Ausnahmen z. B. zur Nahrungsaufnahme oder während der Pause im Freien, wenn jeweils ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird)

Der neue 8. Hygieneplan Corona, welcher alle aktuellen Corona-Bestimmungen enthält, tritt abenfalls ab 14. Juni in Kraft. Zum Download gelangen Sie externer Link folgthier

Nach den Pfingstferien zunächst Wechselunterricht, dann Präsenzunterricht

01.06.2021
Nach den Pfingstferien soll es am Montag, 07. Juni zunächst eine Woche lang mit Wechselunterricht weitergehen. 7 Tage später, also ab 14. Juni, soll der Rest des Schuljahres (bis 16. Juli) in Präsenzunterricht stattfinden. Dies gab die Bildungsministerin gestern bekannt (s. aktuelle Hinweise). Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Inzidenzzahlen stabil bleiben.

Die Testpflicht bleibt ebenso bestehen wie die Abstandsregeln und die Maskenpflicht.

Und hier geht es zum Unterrichtsplan nach den Pfingstferien (ab 07.06.2021).

Corona-Selbsttests ab Montag, 26.04. sind nun Pflicht

24.04.2021
Nach der Verabschiedung des neuen "Notbremse-Gesetz" dürfen Schülerinnen und Schüler künftig nur noch am Unterricht in der Schule teilnehmen, wenn sie zweimal pro Woche auf das Coronavirus getestet wurden. In den Schulen finden dafür auch weiterhin zweimal wöchentlich Selbsttests für jede Klasse statt. Die Tests sind für die Schülerinnen und Schüler kostenlos.

Mit der Testpflicht entfällt die bisher erforderliche schriftliche Einverständniserklärung.
Wichtig ist, dass auch vollständig Geimpfte oder nach einer Corona-Infektion genesene Personen den Testnachweis erbringen müssen.

Wer nicht am Test teilnimmt und auch keinen anderen negativen Testnachweis vorlegt, darf ab 26.04. nicht mehr am Präsenzunterricht teilnehmen. Wer trotzdem kommt, muss die Schule wieder verlassen (s. Schreiben der Bildungsministerin v. 22.04.2021).

"Die Präsenzpflicht gilt weiterhin" heißt es darüberhinaus in dem Schreiben. Alle Informationen im  Zusammenhang mit den neuen Regeln finden Sie auf der externer Link folgtSeite des Bildungsministeriums.

Über Details zur Umsetzung der Testpflicht an der BBS Bingen informieren die jeweiligen Klassen- bzw. Fachlehrkräfte.

Corona-Selbsttests sind da und können bald beginnen

12.04.2021
Die Corona-Selbsttest-Kits sind heute an der BBS Bingen angekommen.

Schulleitung, Hygienebeauftragter und Personalrat der BBS bitten alle Beteiligten und Betroffenen (vor allem Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Sorgeberechtigte) um ihre Mitwirkung und ihr Einverständnis zur Teilnahme an den Selbsttests. Nur so kann das Testkonzept gelingen und einen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Pandemie liefern.

Hier gibt es alle wichtigen Informationen zu den Selbsttests und auch Video-Anleitungen zum Gebrauch der Tests. Die Klassenleitungen bereiten die Selbsttests in den Klassen vor und holen die Einverständniserklärungen der testwilligen Schülerinnen und Schüler bzw. ihrer Sorgeberechtigten ein.

Erst wenn diese Formalitäten erledigt sind können die Tests in den Klassen beginnen. Sie sollen zweimal in der Woche erfolgen. Für Teilzeit-Berufsschüler bedeutet das, dass sie zu Beginn jedes Berufsschultages den Selbsttest machen können.

 

 

 

Corona-Selbsttest für Schülerinnen und Schüler in den Startlöchern

07.04.2021
Das vom Bildungsministerium am 1. April angekündigte Testangebot für zwei Corona-Selbsttests pro Woche und ein damit zusammenhängendes Testkonzept mit externer Link folgtweiteren Informationen und Unterlagen liegt nun auf der Seite des Bildungsministeriums vor. Erklärvideos sollen zeigen, wie die Selbsttests angewendet werden.

An der BBS Bingen sind bisher noch keine Schnelltest-Kits angekommen. Die Schulleitung berät derzeit über eine organisatorische Umsetzung des Angebotes aus dem Bildungsministerium. Die Klassenleitungen wurden über die Ankündigungen aus dem Ministerium informiert.

Sobald nähere organisatorische Details bekannt sind bzw. geregelt wurden, werden wir Sie an dieser Stelle informieren.

Neuer Unterrichtsplan nach den Osterferien

27.03.2021
Ab dem ersten Schultag nach den Osterferien (Mittwoch, 07.04.2021) gibt es einen neuen Unterrichtsplan. Dieser beinhaltet auch Sonderregelungen für Klassen mit bevorstehenden IHK-Prüfungen.

Es gilt weiterhin der Grundsatz, allen Schülerinnen und Schülern Präsenzunterricht anbieten zu können. Dabei werden Klassen mit mehr als 15 Lernenden im Wechselunterricht beschult.

Anpassungen im Unterrichtsplan bis zu den Osterferien

10.03.2021
Der Unterrichtsplan bis zu den Osterferien musste aufgrund organisatorischer Gegebenheiten etwas verändert bzw. ergänzt werden. Zur aktuellen Version kommen Sie hier .

Neuer Unterrichtsplan bis zu den Osterferien

01.03.2021
Alle Regelungen stehen unter dem Vorbehalt, dass sie bei anderslautenden Regelungen des Bildungsministeriums oder des Gesundheitsamtes angepasst werden.

In den kommenden Wochen kehren weitere Klassen in den Präsenz- bzw. Wechselunterricht zurück. Bei mehr als 15 Schülerinnen und Schülern pro Klasse findet die Präsenzbeschulung im Wechselunterricht nach einem tageweisen Wechselmodell statt.

Montag, 08.03.2021

  • Mit der IK18 und der AFL18 (nur Fachrichtung Mechatronik) kehren erste Blockklassen ganz oder teilweise in die Schule zurück. Für die KBM18a steht eine Entscheidung noch aus.
  • Die BF1-Klassen kehren als einjähriger Bildungsgang zurück.

Montag, 15.03.2021

  • Für die AFL18 gilt weiter ein Sonderstundenplan.
  • Die IK19dual verbleibt bis auf weiteres im Fernunterricht.
  • Alle anderen bislang im Fernunterricht verbliebenen Klassen kehren in den Präsenz- bzw. Wechselunterricht zurück.

 

Die derzeit aktuelle Detailplanung für alle Klassen und die Gruppenzuordnung bis zu den Osterferien finden Sie hier .



Schulöffnungen ab 8. März bzw. 15. März

28.02.2021
In zwei elektronischen Briefen hat Bildungsministerin Hubig erneut an Schulen und Eltern geschrieben.

Während die Klassenstufen 5 und 6 bereits am 8. März starten ist für unsere Schulart BBS von Bedeutung, dass es ab 15. März einen Schritt weitergeht: wenn die Infektionslage und die räumlichen Gegebenheiten es zulassen, können ganze Klassen komplett oder große Klassen geteilt im Wechselunterricht in die Schule zurückkommen. Seit 22. Februar waren bereits einige Abschlussklassen in den Präsenzunterricht an der BBS Bingen zurückgekehrt. Dies bleibt so.

Weil bald immer mehr Schülerinnen und Schüler in den Präsenzunterricht zurückkehren, gelten natürlich weiterhin die Infektionsschutz- und Hygienevorschriften sowie die Abstands- und verschärfte Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude.

Das Schreiben der Ministerin vom 26. Februar 2021 an die Schulen lesen Sie hier .

Das Schreiben der Ministerin vom 26. Februar 2021 an die Eltern und Sorgeberechtigten lesen Sie hier .

Über alle Änderungen und den Unterrichtsplan der Klassen ab 8. bzw. 15. März informieren wir Schüler, Eltern und Betriebe sehr zeitnah hier, sobald die erforderlichen Planungen unserer Schule abgeschlossen sind. Bis dahin gilt der bekannte Unterrichtsplan weiter.

Landkreis bietet IPad-Schulungen für Eltern an

28.02.2021
Der Landkreis Mainz-Bingen hat in den vergangenen Monaten eine beträchtliche Anzahl von IPads erworben und den Schülerinnen und Schülern seiner Schulen per Ausleihe zur Verfügung gestellt.

Damit Eltern ebenfalls im Umgang mit dem Tablet unterstützen können, bietet das Weiterbildungszentrum Ingelheim (WBZ) kostenpflichtige Schulungen für Eltern an. Kostenlose Schulungen werden durch ehrenamtliche Digitalbeauftragte angeboten.

Weitere Informationen erhalten Sie hier .

Neues Merkblatt für Eltern zum Umgang mit Erkältungs- und Krankheitssymptomen erschienen

25.02.2021
Das neue, seit 22. Februar gültige Merkblatt zum "Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kita und Schule in Rheinland-Pfalz" finden Sie hier .

 

 

Erste Schüler kehren aus dem Fernunterricht zurück - E-Mail des Bildungsministeriums an Ausbildungsbetriebe

17.02.2021
Die ersten Schüler kehren aus dem Fernunterricht an die BBS zurück. Dabei handelt es sich zunächst um Schüler aus Abschlussklassen. Den gesamten Plan des stattfindenden Unterrichts bis zum 5. März sehen Sie hier .

Ergänzend hat die Schulleitung der BBS Bingen folgende Grundsätze für den Unterricht festgelegt:

  • Alle Blockklassen und alle Nicht-Abschlussklassen bleiben mindestens bis zum 05.03.2021 im Fernunterricht.
  • Vom 17.02. bis zum 26.02.2021 findet eine Präsenzbeschulung ausgewählter Abschlussklassen nach einem besonderen Plan statt. Dazu gehören die HBF M/IT-19-Klassen, die zur Durchführung der Projektarbeit in die Schule bestellt werden und die HBFW 19- Klassen im Wechselunterricht.
  • Für alle Abschlussklassen ermöglichen wir ab dem 01.03.2021 eine Präsenzbeschulung.
  • Bei mehr als 15 Schülerinnen und Schülern pro Klasse findet die Präsenzbeschulung im Wechselunterricht statt.

 

Zum Unterricht für Azubis hat sich die Referatsleiterin Berufsschule aus dem Bildungsministerium an die Ausbildungsbetriebe gewandt. Den Wortlaut ihrer E-Mail lesen Sie hier .

 

 

Fernunterricht verlängert - Ausnahmen für Prüfungsklassen - 7. Fassung des Hygieneplans Corona erschienen

13.02.2021
In externer Link folgtmehreren Schreiben an Schulen und Eltern hat sich das Bildungsministerium zum weiteren Fortgang des Unterrichts ab 15. Februar geäußert.

  • Im Elternschreiben vom 11. Februar heißt es u.a.
    "Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 13 wird der Fernunterricht fortgesetzt. Wenn es das Infektionsgeschehen und die weiteren Entwicklungen zulassen, sollen dann alle Jahrgänge im Wechselunterricht bald wieder in die Schulen kommen.
    Für die Schülerinnen und Schüler vor Abschlussprüfungen bestehen die besonderen Regelungen fort; sie können unter Einhaltung der Abstands- und sonstigen Hygieneregeln in Präsenz unterrichtet werden."

Die Schulleitung der BBS Bingen hat bereits Planungsgrundsätze für den weiteren Unterricht der Klassen entwickelt, die in den nächsten Tagen in der Schulgemeinschaft noch abgestimmt werden. Unsere Schülerinnen und Schüler erfahren dann von ihren jeweiligen Klassenleitungen, ob und in welcher Form sie wieder in die Schule kommen können.

  • Grundsätzlich gilt:
    - Alle Blockklassen bleiben mindestens bis zum 26.02. im Fernunterricht.
    - Für Klassen vor Abschlussprüfungen gilt ein besonderer Beschulungsplan, den diese von ihren
       Klassenleitungen erfahren.
    - Zumindest für alle Abschlussklassen und nach Möglichkeit die BF1-Klassen wollen wir ab dem 1. März
       eine Präsenzbeschulung ermöglichen. Diese soll teilweise im Wechselunterricht stattfinden, um
       Mindestabstände und die Einhaltung der Corona-Regeln gewährleisten zu können.

- Die neue 7. Fassung des externer Link folgtHygieneplan Corona tritt am 22.02. in Kraft.

Fernunterricht zunächst bis 14. Februar verlängert - Zeugnisse werden per Post verschickt

Das Bildungsministerium Rheinland-Pfalz hat in seinem Schreiben vom 20. Januar 2021 mitgeteilt, dass der Fernunterricht grundsätzlich bis zum 14. Februar verlängert wird. Für Schülerinnen und Schüler, die in diesem Schuljahr vor einer Abschlussprüfung stehen, sind unter strengen Bedingungen Ausnahmen und damit Präsenzunterricht möglich. In diesem Fall werden betroffene Klassen von der Schule informiert.

Ab dem 15. Februar soll dann - sofern das Infektionsgeschehen es zulässt - in den Wechselunterricht übergegangen werden. Darüber werden wir auch an dieser Stelle aktuell informieren. Alle Dokumente des Ministeriums zu Schulen und aktuellen Maßnahmen sowie einen Elternbrief der Bildungsministerin finden Sie hier .

Die Schülerinnen und Schüler der Vollzeitklassen erhalten ihre Halbjahres-Zeugnisse am Ende der letzten Januarwoche per Post.

Unterrichtsbeginn nach den Weihnachtsferien ab 06.01.2021 im Fernunterricht

Wie an allen Schulen im Landkreis Mainz-Bingen sind der 04.01. und 05.01.2021 auch an der BBS Bingen bewegliche Ferientage.

Somit beginnt der Unterricht nach den Weihnachtsferien am Mittwoch, 06.01.2021 - und zwar als Fernunterricht, wie vom Bildungsministerium vorgegeben. Zunächst findet Fernunterricht bis Freitag, 15.01.2021 statt (externer Link folgts. aktuelle Informationen des Bildungsministeriums). Darüber, wie es nach dem 15.01. weitergeht, werden wir auch hier an dieser Stelle aktuell informieren.

Die Regelungen zum Fernunterricht an der BBS Bingen können Sie hier nachlesen.

Auch für Auszubildende findet der Fernunterricht an ihrem jeweiligen Berufsschultag nach Stundenplan statt. Im externer Link folgtAnschreiben der Bildungsministerin an die Schulen vom 14.12.2020 heißt es dazu: "Die Auszubildenden haben ihren schulischen Lernaufgaben nachzukommen, auch wenn die Schulgebäude geschlossen sind." In einem Brief an die Ausbildungsbetriebe bittet die Schulleiterin die Ausbildungsbetriebe um (technische) Unterstützung, wenn Azubis in Einzelfällen ihre schulische Arbeit im Betrieb erledigen möchten.

 

 

 

 

Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler ab Mittwoch, 16. Dezember aufgehoben

Im Schreiben der Bildungsministerin v. 14.12.2020 heißt es zu den Maßnahmen bis zu den Weihnachtsferien (wir geben hier die für Schülerinnen und Schüler wichtigsten Auszüge wieder):

1. Von Mittwoch, 16.12.2020, bis Freitag, 18.12.2020, wird die Präsenzpflicht für
Schülerinnen und Schüler an allen Schulen aufgehoben. Schülerinnen und Schüler,
die zuhause bleiben können, sollen zuhause bleiben. Die Eltern bzw. die volljährigen
Schülerinnen und Schüler teilen der Schule mit, wenn sie von dieser Möglichkeit Gebrauch
machen wollen. Die Lehrkräfte verrichten – auf der Grundlage der geltenden
Regelungen – ihren Dienst für diese drei Tage grundsätzlich in der Schule. Das unterrichtliche
Angebot findet in den üblichen Klassen und Kursen statt.

2. Ein pädagogisches Angebot zur häuslichen Arbeit (Fernunterricht) findet in den
drei Tagen vor den Weihnachtsferien nicht statt. Allerdings sollen die Lehrkräfte in dieser
Zeit möglichst den Fernunterricht für die Zeit ab 04.01.2021 vorbereiten.

3. Auszubildende, die den schulischen Unterricht in diesen Tagen nicht besuchen,
müssen jedoch in dieser Zeit in den Betrieb gehen, soweit der Ausbildungsbetrieb dieses
wünscht.

...

6. Für den Fall, dass in der Zeit vom 16.12.2020 bis zum 18.12.2020 sowie vom
04.01.2021 bis zum 15.01.2021 Klassenarbeiten, Kursarbeiten oder sonstige Leistungsnachweise
angesetzt sind, ist im Einzelfall zu prüfen, was davon entfallen oder
auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden kann. Entsprechend den rechtlichen
Vorgaben kann an die Stelle von Klassenarbeiten oder Kursarbeiten auch eine Ersatzleistung
treten. Die Zahl der Leistungsnachweise muss nicht für alle Schülerinnen und
Schüler identisch sein.

7. Damit Schülerinnen und Schülern, die in der Zeit vom 16.12.2020 bis zum 18.12.
2020 nicht am Unterricht teilnehmen, keine Nachteile entstehen, soll kein prüfungsoder
abschlussrelevanter Lernstoff neu vermittelt werden, damit alle Schülerinnen und
Schüler gleich gut auf noch anstehende Leistungsnachweise vorbereitet sind.

Zu den Maßnahmen  n a c h  den Weihnachtsferien erfolgt in Kürze eine Information an dieser Stelle.

 

 

Neuer Hygieneplan Corona für Schulen (gültig ab 03.12.2020)

Das Ministerium für Bildung hat den neuen Hygieneplan Corona für Schulen in Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Die 6. überarbeitete Fassung ist ab 03.12.2020 gültig und fasst alle aktuell geltenden Regelungen für die Schulen zusammen, insbesondere zu
- Infektionsschutz und Arbeitsschutz
- Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen
- Unterricht unter Pandemiebedingungen.
Sie können ihn hier lesen.

Ein ebenfalls ab 03.12.2020 gültiges Merkblatt zum "Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kita und Schule in Rheinland-Pfalz" können Sie hier lesen.

Keine neuen Corona-Regeln ab 30. November

Nach dem Treffen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin gibt es für unsere Schule keine neue Regelungen.

Daher gelten nach wie vor Abstands- und Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände, auch während des Unterrichts.

- Zum Essen und Trinken darf die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden, dabei ist der Abstand zu anderen Schülern einzuhalten.

- Kurze Maskenpausen sind unter Aufsicht der Lehrkräfte und bei Einhaltung des Abstandes im Freien möglich.

- Grundsätzlich sollen möglichst alle Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen. Dieser ist weiter "das erste Mittel der Wahl" (Bildungsministerin Dr. Hubig).

- Schutzmaßnahmen des Gesundheitsamtes gehen vor.

Das gesamte Elternschreiben der Bildungsministerin vom 30. November können Sie hier lesen.

 

 

Corona-Regeln ab Montag, 2. November

Die neuen Corona-Regeln für die Schulen in Rheinland-Pfalz gelten ab Montag, 2. November 2020. Alle Einzelheiten können Sie externer Link folgthier nachlesen.

Die wichtigsten Regelungen sind:
- Auch im Unterricht gilt nun die Pflicht, durchgängig eine Mund-Nasen-Schutzbedeckung (MNS) zu tragen.
  Die durchgängige Maskenpflicht gilt zunächst bis zum 30. November 2020.
- Damit gilt die bisherige Ausnahmeregelung, wonach die MNS nach Einnehmen des Sitzplatzes abgenommen werden konnte, ab sofort nicht mehr.
- Möglichkeiten für ein Absetzen und Durchatmen will das Ministerium zu Beginn der ersten November-
  woche mitteilen.

Richtig lüften im Schulgebäude

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie nach den Herbstferien hat uns das Bildungsministerium eine
Handreichung des Umweltbundesamtes zum Lüften im Schulgebäude zur Verfügung gestellt. Eine Kurzfassung können Sie auch hier sehen.

Unterricht und Schulöffnung ab 17. August 2020

Seit dem 17. August befinden wir uns im sogenannten "Regelbetrieb - natürlich unter Corona-Bedingungen" (Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig in ihrem Elternschreiben zu den Herbstferien vom 09.10.2020).

Daher gelten auch an der BBS Bingen die Allgemeine Verhaltensrichtlinien zum Schulstart am 17.08.2020, wobei die wichtigsten lauten:
- Abstand ist einzuhalten, in der Regel mindestens 1,50 m.
- Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) ist auf dem Schulgelände und im Schulgebäude in allen Räumen und Fluren Pflicht.
- Ausnahme: a) Sobald der Sitzplatz im Unterrichtsraum erreicht wurde
                      b) Zum Essen und Trinken in der Pause unter Einhaltung des Mindestabstandes

Grundlage für alle geltenden Regeln ist der Hygieneplan Corona (5. überarbeitete Fassung, gültig ab 17.08.2020)

Eine Entscheidungshilfe zum Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen soll Eltern, Sorgeberechtigten und weiteren Personen (z.B. Ausbildenden) helfen, die persönliche Situation eines Schulbesuchs einzuschätzen.

Für uns alle sind schließlich die "10 wichtigsten Hygienetipps" gedacht, die kurz und übersichtlich darstellen, wie wir uns mit einfachen Maßnahmen vor ansteckenden Infektionskrankheiten schützen können.

Sobald es neue oder weitere Informationen zum laufenden Schulbetrieb gibt, stellen wir Ihnen diese auf dieser Seite zur Verfügung.

Geplante Schulöffnung im Schuljahr 2020-2021

Derzeit gehen wir von einem "normalen" Schulbetrieb, dem sogenannten Regelbetrieb aus (s. externer Link folgtPressemitteilung des Bildungsministeriums vom 10.06.2020).

Zu Ihrer Information finden Sie eine "Elterninformation zu Urlaubsreisen in Risikogebiete" des Bildungsministeriums. Natürlich gilt diese Information auch für unsere volljährigen Schülerinnen und Schüler.

Für Rückkehrer aus dem Urlaub finden sich hier "Regelungen für nach Deutschland Einreisende" des Bundesministeriums für Gesundheit.

Sobald es nähere Informationen zum Schulbetrieb gibt, stellen wir Ihnen diese gerne auf dieser Seite zur Verfügung.

Elternbriefe der Bildungsministerin zum Schuljahr 2020-21

Mit zwei Briefen wendet sich Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig an die Sorgeberechtigten unserer Schülerinnen und Schüler.

Im ersten Schreiben vom 02.07.2020 gibt sie einen Ausblick auf das neue Schuljahr 2020-21.

Im zweiten Schreiben vom 03.07.2020 teilt sie Einzelheiten zum Umgang mit dem Corona-Virus im neuen Schuljahr mit.

Hilfe bei Stress, Sorgen und Problemen - Angebote für Schülerinnen und Schüler

Für viele Menschen kann die aktuelle Notwendigkeit der sozialen Distanzierung und die damit verbundene Isolation im häuslichen Umfeld zu einer Belastungsprobe werden.

Spannungen und Konflikte können das Miteinander sehr belasten, das Risiko für häusliche Gewalt nimmt dadurch zu.

Deshalb ist es wichtig, dass Schülerinnen und Schüler auch außerfamiliäre Ansprechpartner haben, die ihnen in Krisen Unterstützung bieten können.

Eine Zusammenstellung der Angebote finden Sie im folgenden externer Link folgtFlyer