25.02.2021
Das neue, seit 22. Februar gültige Merkblatt zum "Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kita und Schule in Rheinland-Pfalz" finden Sie hier .
17.02.2021
Die ersten Schüler kehren aus dem Fernunterricht an die BBS zurück. Dabei handelt es sich zunächst um Schüler aus Abschlussklassen. Den gesamten Plan des stattfindenden Unterrichts bis zum 5. März sehen Sie hier .
Ergänzend hat die Schulleitung der BBS Bingen folgende Grundsätze für den Unterricht festgelegt:
Zum Unterricht für Azubis hat sich die Referatsleiterin Berufsschule aus dem Bildungsministerium an die Ausbildungsbetriebe gewandt. Den Wortlaut ihrer E-Mail lesen Sie hier .
13.02.2021
In mehreren Schreiben an Schulen und Eltern hat sich das Bildungsministerium zum weiteren Fortgang des Unterrichts ab 15. Februar geäußert.
Die Schulleitung der BBS Bingen hat bereits Planungsgrundsätze für den weiteren Unterricht der Klassen entwickelt, die in den nächsten Tagen in der Schulgemeinschaft noch abgestimmt werden. Unsere Schülerinnen und Schüler erfahren dann von ihren jeweiligen Klassenleitungen, ob und in welcher Form sie wieder in die Schule kommen können.
- Die neue 7. Fassung des Hygieneplan Corona tritt am 22.02. in Kraft.
Das Bildungsministerium Rheinland-Pfalz hat in seinem Schreiben vom 20. Januar 2021 mitgeteilt, dass der Fernunterricht grundsätzlich bis zum 14. Februar verlängert wird. Für Schülerinnen und Schüler, die in diesem Schuljahr vor einer Abschlussprüfung stehen, sind unter strengen Bedingungen Ausnahmen und damit Präsenzunterricht möglich. In diesem Fall werden betroffene Klassen von der Schule informiert.
Ab dem 15. Februar soll dann - sofern das Infektionsgeschehen es zulässt - in den Wechselunterricht übergegangen werden. Darüber werden wir auch an dieser Stelle aktuell informieren. Alle Dokumente des Ministeriums zu Schulen und aktuellen Maßnahmen sowie einen Elternbrief der Bildungsministerin finden Sie hier .
Die Schülerinnen und Schüler der Vollzeitklassen erhalten ihre Halbjahres-Zeugnisse am Ende der letzten Januarwoche per Post.
Wie an allen Schulen im Landkreis Mainz-Bingen sind der 04.01. und 05.01.2021 auch an der BBS Bingen bewegliche Ferientage.
Somit beginnt der Unterricht nach den Weihnachtsferien am Mittwoch, 06.01.2021 - und zwar als Fernunterricht, wie vom Bildungsministerium vorgegeben. Zunächst findet Fernunterricht bis Freitag, 15.01.2021 statt (s. aktuelle Informationen des Bildungsministeriums). Darüber, wie es nach dem 15.01. weitergeht, werden wir auch hier an dieser Stelle aktuell informieren.
Die Regelungen zum Fernunterricht an der BBS Bingen können Sie hier nachlesen.
Auch für Auszubildende findet der Fernunterricht an ihrem jeweiligen Berufsschultag nach Stundenplan statt. Im Anschreiben der Bildungsministerin an die Schulen vom 14.12.2020 heißt es dazu: "Die Auszubildenden haben ihren schulischen Lernaufgaben nachzukommen, auch wenn die Schulgebäude geschlossen sind." In einem
Brief an die Ausbildungsbetriebe bittet die Schulleiterin die Ausbildungsbetriebe um (technische) Unterstützung, wenn Azubis in Einzelfällen ihre schulische Arbeit im Betrieb erledigen möchten.
Im Schreiben der Bildungsministerin v. 14.12.2020 heißt es zu den Maßnahmen bis zu den Weihnachtsferien (wir geben hier die für Schülerinnen und Schüler wichtigsten Auszüge wieder):
1. Von Mittwoch, 16.12.2020, bis Freitag, 18.12.2020, wird die Präsenzpflicht für
Schülerinnen und Schüler an allen Schulen aufgehoben. Schülerinnen und Schüler,
die zuhause bleiben können, sollen zuhause bleiben. Die Eltern bzw. die volljährigen
Schülerinnen und Schüler teilen der Schule mit, wenn sie von dieser Möglichkeit Gebrauch
machen wollen. Die Lehrkräfte verrichten – auf der Grundlage der geltenden
Regelungen – ihren Dienst für diese drei Tage grundsätzlich in der Schule. Das unterrichtliche
Angebot findet in den üblichen Klassen und Kursen statt.
2. Ein pädagogisches Angebot zur häuslichen Arbeit (Fernunterricht) findet in den
drei Tagen vor den Weihnachtsferien nicht statt. Allerdings sollen die Lehrkräfte in dieser
Zeit möglichst den Fernunterricht für die Zeit ab 04.01.2021 vorbereiten.
3. Auszubildende, die den schulischen Unterricht in diesen Tagen nicht besuchen,
müssen jedoch in dieser Zeit in den Betrieb gehen, soweit der Ausbildungsbetrieb dieses
wünscht.
...
6. Für den Fall, dass in der Zeit vom 16.12.2020 bis zum 18.12.2020 sowie vom
04.01.2021 bis zum 15.01.2021 Klassenarbeiten, Kursarbeiten oder sonstige Leistungsnachweise
angesetzt sind, ist im Einzelfall zu prüfen, was davon entfallen oder
auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden kann. Entsprechend den rechtlichen
Vorgaben kann an die Stelle von Klassenarbeiten oder Kursarbeiten auch eine Ersatzleistung
treten. Die Zahl der Leistungsnachweise muss nicht für alle Schülerinnen und
Schüler identisch sein.
7. Damit Schülerinnen und Schülern, die in der Zeit vom 16.12.2020 bis zum 18.12.
2020 nicht am Unterricht teilnehmen, keine Nachteile entstehen, soll kein prüfungsoder
abschlussrelevanter Lernstoff neu vermittelt werden, damit alle Schülerinnen und
Schüler gleich gut auf noch anstehende Leistungsnachweise vorbereitet sind.
Zu den Maßnahmen n a c h den Weihnachtsferien erfolgt in Kürze eine Information an dieser Stelle.
Das Ministerium für Bildung hat den neuen Hygieneplan Corona für Schulen in Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Die 6. überarbeitete Fassung ist ab 03.12.2020 gültig und fasst alle aktuell geltenden Regelungen für die Schulen zusammen, insbesondere zu
- Infektionsschutz und Arbeitsschutz
- Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen
- Unterricht unter Pandemiebedingungen.
Sie können ihn hier lesen.
Ein ebenfalls ab 03.12.2020 gültiges Merkblatt zum "Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kita und Schule in Rheinland-Pfalz" können Sie hier lesen.
Nach dem Treffen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin gibt es für unsere Schule keine neue Regelungen.
Daher gelten nach wie vor Abstands- und Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände, auch während des Unterrichts.
- Zum Essen und Trinken darf die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden, dabei ist der Abstand zu anderen Schülern einzuhalten.
- Kurze Maskenpausen sind unter Aufsicht der Lehrkräfte und bei Einhaltung des Abstandes im Freien möglich.
- Grundsätzlich sollen möglichst alle Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen. Dieser ist weiter "das erste Mittel der Wahl" (Bildungsministerin Dr. Hubig).
- Schutzmaßnahmen des Gesundheitsamtes gehen vor.
Das gesamte Elternschreiben der Bildungsministerin vom 30. November können Sie hier lesen.
Die neuen Corona-Regeln für die Schulen in Rheinland-Pfalz gelten ab Montag, 2. November 2020. Alle Einzelheiten können Sie hier nachlesen.
Die wichtigsten Regelungen sind:
- Auch im Unterricht gilt nun die Pflicht, durchgängig eine Mund-Nasen-Schutzbedeckung (MNS) zu tragen.
Die durchgängige Maskenpflicht gilt zunächst bis zum 30. November 2020.
- Damit gilt die bisherige Ausnahmeregelung, wonach die MNS nach Einnehmen des Sitzplatzes abgenommen werden konnte, ab sofort nicht mehr.
- Möglichkeiten für ein Absetzen und Durchatmen will das Ministerium zu Beginn der ersten November-
woche mitteilen.
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie nach den Herbstferien hat uns das Bildungsministerium eine Handreichung des Umweltbundesamtes zum Lüften im Schulgebäude zur Verfügung gestellt. Eine Kurzfassung können Sie auch
hier sehen.
Seit dem 17. August befinden wir uns im sogenannten "Regelbetrieb - natürlich unter Corona-Bedingungen" (Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig in ihrem Elternschreiben zu den Herbstferien vom 09.10.2020).
Daher gelten auch an der BBS Bingen die Allgemeine Verhaltensrichtlinien zum Schulstart am 17.08.2020, wobei die wichtigsten lauten:
- Abstand ist einzuhalten, in der Regel mindestens 1,50 m.
- Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) ist auf dem Schulgelände und im Schulgebäude in allen Räumen und Fluren Pflicht.
- Ausnahme: a) Sobald der Sitzplatz im Unterrichtsraum erreicht wurde
b) Zum Essen und Trinken in der Pause unter Einhaltung des Mindestabstandes
Grundlage für alle geltenden Regeln ist der Hygieneplan Corona (5. überarbeitete Fassung, gültig ab 17.08.2020)
Eine Entscheidungshilfe zum Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen soll Eltern, Sorgeberechtigten und weiteren Personen (z.B. Ausbildenden) helfen, die persönliche Situation eines Schulbesuchs einzuschätzen.
Für uns alle sind schließlich die "10 wichtigsten Hygienetipps" gedacht, die kurz und übersichtlich darstellen, wie wir uns mit einfachen Maßnahmen vor ansteckenden Infektionskrankheiten schützen können.
Sobald es neue oder weitere Informationen zum laufenden Schulbetrieb gibt, stellen wir Ihnen diese auf dieser Seite zur Verfügung.
Derzeit gehen wir von einem "normalen" Schulbetrieb, dem sogenannten Regelbetrieb aus (s. Pressemitteilung des Bildungsministeriums vom 10.06.2020).
Zu Ihrer Information finden Sie eine "Elterninformation zu Urlaubsreisen in Risikogebiete" des Bildungsministeriums. Natürlich gilt diese Information auch für unsere volljährigen Schülerinnen und Schüler.
Für Rückkehrer aus dem Urlaub finden sich hier "Regelungen für nach Deutschland Einreisende" des Bundesministeriums für Gesundheit.
Sobald es nähere Informationen zum Schulbetrieb gibt, stellen wir Ihnen diese gerne auf dieser Seite zur Verfügung.
Mit zwei Briefen wendet sich Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig an die Sorgeberechtigten unserer Schülerinnen und Schüler.
Im ersten Schreiben vom 02.07.2020 gibt sie einen Ausblick auf das neue Schuljahr 2020-21.
Im zweiten Schreiben vom 03.07.2020 teilt sie Einzelheiten zum Umgang mit dem Corona-Virus im neuen Schuljahr mit.
Für viele Menschen kann die aktuelle Notwendigkeit der sozialen Distanzierung und die damit verbundene Isolation im häuslichen Umfeld zu einer Belastungsprobe werden.
Spannungen und Konflikte können das Miteinander sehr belasten, das Risiko für häusliche Gewalt nimmt dadurch zu.
Deshalb ist es wichtig, dass Schülerinnen und Schüler auch außerfamiliäre Ansprechpartner haben, die ihnen in Krisen Unterstützung bieten können.
Eine Zusammenstellung der Angebote finden Sie im folgenden Flyer