Berufsbildende Schule Bingen



Sozialassistenz

Zweijährige Höhere Berufsfachschule

Fachrichtung Sozialassistenz

Zielsetzung

Die höhere Berufsfachschule fördert berufliche und allgemeine Kompetenzen und führt zur Berufsqualifizierung, zur Höherqualifizierung und zur Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler.

Die Fachrichtung Sozialassistenz qualifiziert durch eine breite soziale und pädagogische Grundbildung für einen Einsatz in Kindertagesstätten und Kinderhorten, in Wohn- und Pflegeheimen, in Privathaushalten betreuungsbedürftiger Personen, bei ambulanten sozialen Diensten, in Einrichtungen zur Betreuung und Pflege von Menschen mit Behinderung und anderen sozialpädagogischen Einrichtungen.

Mit dem schulischen und berufsqualifizierenden Abschluss zum/zur staatlich geprüften Sozialassistenten/in, gibt es eine Reihe von Möglichkeiten:
- der Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik mit dem beruflichen Abschluss
zur/zum staatlich   anerkannten Erzieher/in
- der Besuch einer Fachschule für Sozialwissenschaft mit dem Berufsabschluss zur staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin (Kopie von Homepage Higa)

Der Unterricht in der höheren Berufsfachschule trägt dem Anspruch auf Ganzheitlichkeit Rechnung. Er ist prozessorientiert unter verstärkter Einbindung von handlungsorientierten Arbeiten und fördert die Selbstlernkompetenz der Schülerinnen und Schüler in besonderem Maße.

Aufnahmevoraussetzung

Aufnahmevoraussetzung ist ein qualifizierter Sekundarabschluss I (Mittlere Reife) oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss.

 

Stundentafel

(Die Aufteilung kann schulintern festgelegt werden)

Unterrichtsfächer

Gesamtstunden

 

 

A. Assistenzabschluss

 

Berufsbezogener Unterricht

 

Fachrichtungsbezogener Unterricht

1040

1. Sich in beruflichen Handlungssituationen zurechtfinden und engagieren

2. Kindliche Bildungs- und Entwicklungsprozesse beobachten, verstehen und anregen

3. Bildungs- und Entwicklungsprozesse von Menschen mit Beeinträchtigungen wahrnehmen, verstehen und anregen

4. Spiel, Bewegung und Naturerfahrungen für Erziehungs- und Bildungsprozesse nutzen

5. Musische und gestalterische Bildungsprozesse ermöglichen

6. Gesundheitsfördernde Ernährung unterstützen und hauswirtschaftliche Tätigkeiten durchführen, anleiten und begleiten

7. Gesundheitsfördernde und pflegerische Tätigkeiten durchführen, anleiten und begleiten

 
 

Standortspezifischer Unterricht (G)

320

Praktikum

480 (640)

Selbstgesteuertes Lernen

80

Deutsch/Kommunikation (G) LB 1

80

Fremdsprache (G) LB 1, 2

80

MINT im Beruf (G)

80

Gesundheitserziehung/Sport (G)

80

 

 

Berufsübergreifender Unterricht

 

Sozialkunde/Wirtschaftslehre (K)

160

Religion oder Ethik (G)

160

 

 

B. Fachhochschulreifeunterricht (Wahlunterricht)

 

Deutsch/Kommunikation (K) LB 2

120

Mathematik (K) LB 2

160

Fremdsprache (K) LB 3, 4

160

Sozialkunde (G) LB 4, 5

80

Biologie (G)

80

 

 

Zusatzqualifikation

 

Zweite Fremdsprache

160

 

 

(K) = Kernfach, (G) = Grundfach

 

Die Gesamtnote des Pflichtfaches Fachrichtungsbezogener Unterricht wird aus den in den Lernfeldern erzielten Einzelnoten unter Berücksichtigung der vorgesehenen Stundenzahl ermittelt.

Lernmittel

Im Rahmen der Schulbuchausleihe erhalten Eltern bzw. andere Sorgeberechtigte oder volljährige Schülerinnen und Schüler, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, Schulbücher und ergänzende Druckschriften wie Arbeitshefte kostenfrei. Übersteigt das Einkommen bestimmte Grenzen, können Schulbücher gegen eine Gebühr ausgeliehen werden.

Informationen hierzu erhalten sie im Internet unter: www.LMF-online.rlp.de

Kosten für schulische Veranstaltungen, die an externen Lernorten stattfinden, sind einzuplanen.

Praktikum

Unter Anleitung der Schule ist ein zwölfwöchiges oder sechzehnwöchiges Praktikum in einer geeigneten Einrichtung abzuleisten.

Versetzung und Wiederholung

Für die Versetzung in das zweite Schuljahr wird das Fach Fachrichtungsbezogener Unterricht doppelt gewichtet.

Wird eine Schülerin oder ein Schüler nicht versetzt, kann das erste Schuljahr der höheren Berufsfachschule nicht wiederholt werden, wenn das im zweiten Schulhalbjahr gezeigte Lern- und Leistungsverhalten der Schülerin oder des Schülers keinen erfolgreichen Abschluss erwarten lässt und in mehr als drei Fächern Leistungen unter ausreichend vorliegen. Die Entscheidung trifft die Klassenkonferenz.

Abschlussprüfung

Die höhere Berufsfachschule schließt mit einer Prüfung ab. Die Abschlussprüfung gliedert sich in eine praktische Prüfung und eine schriftliche sowie mündliche Prüfung.

Abschlusszeugnis

Schülerinnen und Schüler, die die Abschlussprüfung in der Fachrichtung Sozialassistenz bestanden haben, erhalten ein Abschlusszeugnis mit dem Vermerk:

Sie/Er ist berechtigt, die Bezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent“ zu führen.

Erwerb der Fachhochschulreife (schulischer Teil)

Die Schülerinnen und Schüler der höheren Berufsfachschule, die am Fachhochschulreifeunterricht teilgenommen haben, können am Ende des zweiten Schuljahres auf Antrag an der Fachhochschulreifeprüfung teilnehmen.

Aufnahmeverfahren

Aufnahmeanträge finden Sie im Sekretariat oder hier: Anmeldeformular.

Das ausgefüllte Formular, eine beglaubigte Kopie des Halbjahreszeugnisses der 10. Klasse oder das Abschlusszeugnis der mittleren Reife und ein tabellarischer Lebenslauf sind bis spätestens 1. März eines jeden Jahres vorzulegen.

Liegen mehr Bewerbungen vor als Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden können, so erfolgt die Zuteilung der Schulplätze nach einem Vergabeverfahren des Ministeriums für Bildung.

 

Für Fragen und weitere Auskünfte stehen die Schulleitung und das Sekretariat der Berufsbildenden Schule Bingen gerne zur Verfügung: Sekretariat

Eventuelle Änderungen sind möglich. Stand Januar 2023