Zweijährige Höhere Berufsfachschule
Fachrichtung Sozialassistenz
Präsentation des Informationsabends 2024
Die Präsentation zu dem Bildungsgang Höhere Berufsfachschule, Fachrichtung Sozialassistenz, im Rahmen des Informationsabends 2024 finden Sie hier.
Zielsetzung
Die höhere Berufsfachschule fördert berufliche und allgemeine Kompetenzen und führt zur Berufsqualifizierung, zur Höherqualifizierung und zur Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler.
Die Fachrichtung Sozialassistenz qualifiziert durch eine breite soziale und pädagogische Grundbildung für einen Einsatz in Kindertagesstätten und Kinderhorten, in Wohn- und Pflegeheimen, in Privathaushalten betreuungsbedürftiger Personen, bei ambulanten sozialen Diensten, in Einrichtungen zur Betreuung und Pflege von Menschen mit Behinderung und anderen sozialpädagogischen Einrichtungen.
Mit dem schulischen und berufsqualifizierenden Abschluss zum/zur staatlich geprüften Sozialassistenten/in, gibt es eine Reihe von Möglichkeiten:
- der Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik mit dem beruflichen Abschluss zur/zum staatlich anerkannten Erzieher/in
- der Besuch einer Fachschule für Sozialwissenschaft mit dem Berufsabschluss zur staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin (Kopie von Homepage Higa)
Der Unterricht in der höheren Berufsfachschule trägt dem Anspruch auf Ganzheitlichkeit Rechnung. Er ist prozessorientiert unter verstärkter Einbindung von handlungsorientierten Arbeiten und fördert die Selbstlernkompetenz der Schülerinnen und Schüler in besonderem Maße.
Aufnahmevoraussetzung
Aufnahmevoraussetzung ist ein qualifizierter Sekundarabschluss I (Mittlere Reife) oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss.
Stundentafel
(Die Aufteilung kann schulintern festgelegt werden)
Unterrichtsfächer | Gesamtstunden |
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A. Assistenzabschluss |
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Berufsbezogener Unterricht |
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Fachrichtungsbezogener Unterricht | 1040 |
1. Sich in beruflichen Handlungssituationen zurechtfinden und engagieren | |
2. Kindliche Bildungs- und Entwicklungsprozesse beobachten, verstehen und anregen | |
3. Bildungs- und Entwicklungsprozesse von Menschen mit Beeinträchtigungen wahrnehmen, verstehen und anregen 4. Spiel, Bewegung und Naturerfahrungen für Erziehungs- und Bildungsprozesse nutzen | |
5. Musische und gestalterische Bildungsprozesse ermöglichen | |
6. Gesundheitsfördernde Ernährung unterstützen und hauswirtschaftliche Tätigkeiten durchführen, anleiten und begleiten | |
7. Gesundheitsfördernde und pflegerische Tätigkeiten durchführen, anleiten und begleiten | |
Standortspezifischer Unterricht (G) | 320 |
Praktikum | 480 (640) |
Selbstgesteuertes Lernen | 80 |
Deutsch/Kommunikation (G) LB 1 | 80 |
Fremdsprache (G) LB 1, 2 | 80 |
MINT im Beruf (G) | 80 |
Gesundheitserziehung/Sport (G) | 80 |
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Berufsübergreifender Unterricht |
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Sozialkunde/Wirtschaftslehre (K) | 160 |
Religion oder Ethik (G) | 160 |
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B. Fachhochschulreifeunterricht (Wahlunterricht) |
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Deutsch/Kommunikation (K) LB 2 | 120 |
Mathematik (K) LB 2 | 160 |
Fremdsprache (K) LB 3, 4 | 160 |
Sozialkunde (G) LB 4, 5 | 80 |
Biologie (G) | 80 |
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Zusatzqualifikation |
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Zweite Fremdsprache | 160 |
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(K) = Kernfach, (G) = Grundfach |
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Die Gesamtnote des Pflichtfaches Fachrichtungsbezogener Unterricht wird aus den in den Lernfeldern erzielten Einzelnoten unter Berücksichtigung der vorgesehenen Stundenzahl ermittelt.
Lernmittel
Im Rahmen der Schulbuchausleihe erhalten Eltern bzw. andere Sorgeberechtigte oder volljährige Schülerinnen und Schüler, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, Schulbücher und ergänzende Druckschriften wie Arbeitshefte kostenfrei. Übersteigt das Einkommen bestimmte Grenzen, können Schulbücher gegen eine Gebühr ausgeliehen werden.
Informationen hierzu erhalten sie im Internet unter: www.LMF-online.rlp.de
Kosten für schulische Veranstaltungen, die an externen Lernorten stattfinden, sind einzuplanen.
Praktikum
Unter Anleitung der Schule ist ein zwölfwöchiges oder sechzehnwöchiges Praktikum in einer geeigneten Einrichtung abzuleisten.
Versetzung und Wiederholung
Für die Versetzung in das zweite Schuljahr wird das Fach Fachrichtungsbezogener Unterricht doppelt gewichtet.
Wird eine Schülerin oder ein Schüler nicht versetzt, kann das erste Schuljahr der höheren Berufsfachschule nicht wiederholt werden, wenn das im zweiten Schulhalbjahr gezeigte Lern- und Leistungsverhalten der Schülerin oder des Schülers keinen erfolgreichen Abschluss erwarten lässt und in mehr als drei Fächern Leistungen unter ausreichend vorliegen. Die Entscheidung trifft die Klassenkonferenz.
Abschlussprüfung
Die höhere Berufsfachschule schließt mit einer Prüfung ab. Die Abschlussprüfung gliedert sich in eine praktische Prüfung und eine schriftliche sowie mündliche Prüfung.
Abschlusszeugnis
Schülerinnen und Schüler, die die Abschlussprüfung in der Fachrichtung Sozialassistenz bestanden haben, erhalten ein Abschlusszeugnis mit dem Vermerk:
Sie/Er ist berechtigt, die Bezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent“ zu führen.
Erwerb der Fachhochschulreife (schulischer Teil)
Die Schülerinnen und Schüler der höheren Berufsfachschule, die am Fachhochschulreifeunterricht teilgenommen haben, können am Ende des zweiten Schuljahres auf Antrag an der Fachhochschulreifeprüfung teilnehmen.
Aufnahmeverfahren
Aufnahmeanträge finden Sie im Sekretariat oder hier: Anmeldeformular.
Das ausgefüllte Formular, eine beglaubigte Kopie des Halbjahreszeugnisses der 10. Klasse oder das Abschlusszeugnis der mittleren Reife und ein tabellarischer Lebenslauf sind bis spätestens 1. März eines jeden Jahres vorzulegen.
Liegen mehr Bewerbungen vor als Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden können, so erfolgt die Zuteilung der Schulplätze nach einem Vergabeverfahren des Ministeriums für Bildung.
Für Fragen und weitere Auskünfte stehen die Schulleitung und das Sekretariat der Berufsbildenden Schule Bingen gerne zur Verfügung: Sekretariat
Eventuelle Änderungen sind möglich. Stand Januar 2023