Um alle Informationen auf einen Blick zu erhalten haben wir die wichtigsten, nachfolgenden Informationen in einer Präsentation im Rahmen unseres Informationsabends am Montag, den 13.11.2023 festgehalten. Zum herunterladen der Präsentation klicken Sie bitte hier.
Die höhere Berufsfachschule fördert berufliche und allgemeine Kompetenzen und führt zur Berufsqualifizierung, zur Höherqualifizierung und zur Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler.
Die Fachrichtung Wirtschaft qualifiziert durch eine breite kaufmännische Grundbildung für einen Einsatz in Industrieunternehmen aller Branchen, im Einzel-, Groß- und Außenhandel und in Dienstleistungsunternehmen unterschiedlichster Art. Als Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter im Ein- und Verkauf, Finanz- und Rechnungswesen, Personalwesen sowie in der Informationsverarbeitung übernehmen die Absolventen selbstgesteuert planende, informierende und kontrollierende Arbeitsaufgaben.
Der Unterricht in der höheren Berufsfachschule trägt dem Anspruch auf Ganzheitlichkeit Rechnung. Er ist prozessorientiert unter verstärkter Einbindung von handlungsorientierten Arbeiten und fördert die Selbstlernkompetenz der Schülerinnen und Schüler in besonderem Maße.
Aufnahmevoraussetzung ist ein qualifizierter Sekundarabschluss I (Mittlere Reife) oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss.
(Die Aufteilung kann schulintern festgelegt werden)
Unterrichtsfächer | Gesamtstunden |
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A. Assistenzabschluss |
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Berufsbezogener Unterricht |
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Fachrichtungsbezogener Unterricht | 1040 |
1. Im Beruf orientieren | |
2. Multifunktionale Arbeitsplätze effizient organisieren | |
3. Aufträge kundenorientiert bearbeiten | |
4. Werteströme erfassen und beurteilen | |
5. Beschaffungs- und Lagerhaltungsprozesse digital organisieren | |
6. Innovative Marketingkonzepte entwickeln und umsetzen | |
7. Wertschöpfungsprozesse erfolgsorientiert analysieren und beurteilen | |
8. Finanzierungsalternativen bewerten | |
9. Personalwirtschaftliche Prozesse gestalten | |
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Standortspezifischer Unterricht (G) | 320 |
Praktikum | 480 |
Selbstgesteuertes Lernen | 80 |
Deutsch/Kommunikation (G) LB 1 | 80 |
Fremdsprache (G) LB 1, 2 | 80 |
MINT im Beruf (G) | 80 |
Gesundheitserziehung/Sport (G) | 80 |
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Berufsübergreifender Unterricht |
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Sozialkunde/Wirtschaftslehre (K) | 160 |
Religion oder Ethik (G) | 160 |
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B. Fachhochschulreifeunterricht (Wahlunterricht) |
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Deutsch/Kommunikation (K) LB 2 | 120 |
Mathematik (K) LB 2 | 160 |
Fremdsprache (K) LB 3, 4 | 160 |
Sozialkunde (G) LB 4, 5 | 80 |
Physik (G) | 80 |
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Zusatzqualifikation |
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Zweite Fremdsprache | 160 |
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(K) = Kernfach, (G) = Grundfach |
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Die Gesamtnote des Pflichtfaches Fachrichtungsbezogener Unterricht wird aus den in den Lernfeldern erzielten Einzelnoten unter Berücksichtigung der vorgesehenen Stundenzahl ermittelt.
Im Rahmen der Schulbuchausleihe erhalten Eltern bzw. andere Sorgeberechtigte oder volljährige Schülerinnen und Schüler, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, Schulbücher und ergänzende Druckschriften wie Arbeitshefte kostenfrei. Übersteigt das Einkommen bestimmte Grenzen, können Schulbücher gegen eine Gebühr ausgeliehen werden.
Informationen hierzu erhalten sie im Internet unter: www.LMF-online.rlp.de
Kosten für schulische Veranstaltungen, die an externen Lernorten stattfinden, sind einzuplanen.
Unter Anleitung der Schule ist ein zwölfwöchiges Praktikum in einem geeigneten Betrieb abzuleisten.
Für die Versetzung in das zweite Schuljahr wird das Fach Fachrichtungsbezogener Unterricht doppelt gewichtet.
Wird eine Schülerin oder ein Schüler nicht versetzt, kann das erste Schuljahr der höheren Berufsfachschule nicht wiederholt werden, wenn das im zweiten Schulhalbjahr gezeigte Lern- und Leistungsverhalten der Schülerin oder des Schülers keinen erfolgreichen Abschluss erwarten lässt und in mehr als drei Fächern Leistungen unter ausreichend vorliegen. Die Entscheidung trifft die Klassenkonferenz.
Die höhere Berufsfachschule schließt mit einer Prüfung ab. Die Abschlussprüfung gliedert sich in eine praktische Prüfung und eine schriftliche sowie mündliche Prüfung.
Schülerinnen und Schüler, die die Abschlussprüfung in der Fachrichtung Informationstechnik bestanden haben, erhalten ein Abschlusszeugnis mit dem Vermerk:
Sie/Er ist berechtigt, die Bezeichnung „Staatlich geprüfte kaufmännische Assistentin/Staatlich geprüfter kaufmännischer Assistent“ zu führen.
Die Schülerinnen und Schüler der höheren Berufsfachschule, die am Fachhochschulreifeunterricht teilgenommen haben, können am Ende des zweiten Schuljahres auf Antrag an der Fachhochschulreifeprüfung teilnehmen.
Aufnahmeanträge finden Sie im Sekretariat und hier: Anmeldeformular.
Das ausgefüllte Formular, eine beglaubigte Kopie des Halbjahreszeugnisses der 10. Klasse oder das Abschlusszeugnis der mittleren Reife und ein tabellarischer Lebenslauf sind bis spätestens 1. März eines jeden Jahres vorzulegen.
Liegen mehr Bewerbungen vor als Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden können, so erfolgt die Zuteilung der Schulplätze nach einem Vergabeverfahren des Ministeriums für Bildung.
Für Fragen und weitere Auskünfte stehen die Schulleitung und das Sekretariat der Berufsbildenden Schule Bingen gerne zur Verfügung: Sekretariat
Eventuelle Änderungen sind möglich. Stand November 2018